MULDEN
DIE MULDE DARF BIS ZU EINEM MONAT BEI IHNEN AUF DEM PLATZ STEHEN
Allgemeinde Bedingungen:
Das Bereitstellen von genügend Abstellflächen für die Mulden ist Sache des Auftraggebers. Er hat nötigenfalls bei den Polizeibehörden eine Bewilligung einzuholen. Das Beleuchten und Abschranken sowie das Aufstellen von notwendigen Signalisationen ist Sache des Auftraggebers.
Werden Mulden oder Container durch den Auftraggeber oder Dritte verschoben, muss die Zufahrt zur Abholung gewährleistet sein und die Mulde darf dabei nicht beschädigt werden. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die an Mulden und Beschriftungen infolge unsachgemässer Behandlung entstehen.
In den Mulden oder deren Nähe darf kein Material verbrannt werden. Für entstandene Schäden (Anstrich) haftet der Auftraggeber.
Die Mulden dürfen nicht überladen werden. Jedes Herunterfallen von Material soll ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration des Muldeninhaltes (siehe Register Deklaration Muldeninhalte) verantwortlich. Wenn der Muldeninhalt nicht den Angaben entspricht, haftet der Auftraggeber für entstandene Mehrkosten (nach Aufwand).
MULDENGRÖSSEN
INKLUSIVE AUSSENMASSE
(2.1 x 1.49 x 0.57 Meter)
(2.6 x 1.49 x 0.93 Meter)
(2.11 x 1.55 x 1.22 Meter)
(3.51 x 1.73 x 0.91 Meter)
(3.60 x 1.75 x 0.95 Meter)
(4.12 x 2.02 x 0.7 Meter)
(3.57 x 1.76 x 1.26 Meter)
(3.5 x 1.69 x 1.6 Meter)
(3.5 x 1.69 x 1.55 Meter)
(4.5 x 2.06 x 1.04 Meter)
(4.3 x 1.83 x 0.75 Meter)
(4.5 x 2.03 x 1.55 Meter)
(4.25 x 2.00 x 1.67 Meter)
(5.95 x 1.85 x 0.93 Meter)
(5.74 x 2.32 x 0.7 Meter)
(5.9 x 2.02 x 2.3 Meter)
(7.3 x 2.3 x 2.2 Meter)
für 2-Achs-Welaki
Masse folgen
Masse folgen
MÖGLICHE
MULDENINHALTE
Altholz: Holzplatten, Holzbalken, Paletten (ohne Eisenbahnschwellen, Telefonmasten, Grüngut sowie Äste) Ab 3 Meter Länge wird von der Deponie ein Zuschlag verrechnet
Astmaterial sauber: Äste ohne Laub (Anlieferung nur Dezember - März möglich)
Aufbruch-/Fräsasphalt rein: lediglich Belag
Aufbruch-/Fräsasphalt unrein: Belag vermischt mit Kies
Aushub: reiner Schutt (Natursteine darin sind erlaubt, jedoch keine Backsteine)
Bauschutt inert: Betonabbruch, Backstein, Kalksandstein, Ziegel, Belag (unter 5'000 PAK), Gips, Flachglas, Splitt (nicht von Wischgut), Steine, unverschmutzter Aushub, Ton, Keramik → ohne Eternit!
Bausperrgut: Bauschutt vermischt mit Holz, Metall, Kunststoff, Kehricht, jedoch ohne Sonderabfälle → läuft bei uns unter Sperrgut
Betonabbruch: alle Betonarten armiert/unarmiert, Kies, Natursteine, Sand (nicht rot)
brennbares Material: (bis 1.20 Meter Länge): tägliche Abfälle aus privaten Haushalten, entsprechende Abfälle aus Wohn-, Aufenthalts- oder Büroräumen gewerblicher und industrieller Betriebe, brennbare Baustellenabfälle
brennbares Material (Sperrgut): (ab 1.20 Meter Länge): siehe brennbares Material, (Vierkanthölzer ab 5 x 5 cm und Sperrgut, das die Abmessungen 3 x 2 x 0,6 m überschreitet, werden nicht angenommen)
Dachziegel: reine Ziegel
Eternit: Eternit sortenrein oder mit übrigem Bauschutt vermischt
Gummiabfälle: Gummiabfälle (nur gegen Voranmeldung)
Mischabbruch gemischt oder sortenrein: Beton, Ziegel, Backstein, Kalksandstein, Ton, Keramik, Natursteine, Kies, Gips (höchstens 1 %)
organisches Material (bis 20 cm Durchmesser): Rasen, Laub, Äste, Unkraut, Rüstabfälle
Rechengut: entwässertes Rechengut aus Kläranlagen, Flusskraftwerken, entwässerte Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen (zur Trocknung und Verbrennung), getrocknete Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen
Schlacke aus Zwischenböden: Verbrennungsrückstand zwischen Boden und Decke. Abfallmasse, die bei einem Schmelzprozess oder einer Verbrennung (von Steinkohle) zurückbleibt (ohne gefährliche Stoffe, ohne Asbest) → ab 8 Tonnen wird eine Entsorgungsbewilligung benötigt.
Stammholz rein, ohne Äste und Laub (ab 15 cm Durchmesser): Baumstämme
Strassenwischgut: Kies, Splitt, Sand (Papier, Kunststoff, Grüngut nur ein kleiner Anteil)
Wurzelstöcke: lediglich Wurzelstöcke