MULDEN
DIE MULDE DARF BIS ZU EINEM MONAT BEI IHNEN AUF DEM PLATZ STEHEN
Allgemeinde Bedingungen:
Das Bereitstellen von genügend Abstellflächen für die Mulden ist Sache des Auftraggebers. Er hat nötigenfalls bei den Polizeibehörden eine Bewilligung einzuholen. Das Beleuchten und Abschranken sowie das Aufstellen von notwendigen Signalisationen ist Sache des Auftraggebers.
Werden Mulden oder Container durch den Auftraggeber oder Dritte verschoben, muss die Zufahrt zur Abholung gewährleistet sein und die Mulde darf dabei nicht beschädigt werden. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die an Mulden und Beschriftungen infolge unsachgemässer Behandlung entstehen.
In den Mulden oder deren Nähe darf kein Material verbrannt werden. Für entstandene Schäden (Anstrich) haftet der Auftraggeber.
Die Mulden dürfen nicht überladen werden. Jedes Herunterfallen von Material soll ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration des Muldeninhaltes (siehe Register Deklaration Muldeninhalte) verantwortlich. Wenn der Muldeninhalt nicht den Angaben entspricht, haftet der Auftraggeber für entstandene Mehrkosten (nach Aufwand).
MULDENGRÖSSEN
INKLUSIVE AUSSENMASSE
(2.1 x 1.49 x 0.57 Meter)

(2.6 x 1.49 x 0.93 Meter)

(2.11 x 1.55 x 1.22 Meter)

(3.51 x 1.73 x 0.91 Meter)

(3.60 x 1.75 x 0.95 Meter)

(4.12 x 2.02 x 0.7 Meter)

(3.57 x 1.76 x 1.26 Meter)

(3.5 x 1.69 x 1.6 Meter)

(3.5 x 1.69 x 1.55 Meter)

(4.5 x 2.06 x 1.04 Meter)

(4.3 x 1.83 x 0.75 Meter)

(4.5 x 2.03 x 1.55 Meter)

(4.25 x 2.00 x 1.67 Meter)

(5.95 x 1.85 x 0.93 Meter)

(5.74 x 2.32 x 0.7 Meter)

(5.9 x 2.02 x 2.3 Meter)

(7.3 x 2.3 x 2.2 Meter)

für 2-Achs-Welaki

Masse folgen

Masse folgen

MÖGLICHE
MULDENINHALTE
reiner Aushub: Schutt (Natursteine darin sind erlaubt, jedoch keine Backsteine)
Dachziegel: reine Ziegel
Betonabbruch: alle Betonarten armiert/unarmiert, Kies, Natursteine, Sand (nicht rot)
Mischabbruch gemischt oder sortenrein: Beton, Ziegel, Backstein, Kalksandstein, Ton, Keramik, Natursteine, Kies, Gips (höchstens 1 %)
reiner Aufbruch-/Fräsasphalt: lediglich Belag
unreiner Aufbruch-/Fräsasphalt: Belag vermischt mit Kies
brennbares Material: (bis 1.20 Meter Länge): tägliche Abfälle aus privaten Haushalten, entsprechende Abfälle aus Wohn-, Aufenthalts- oder Büroräumen gewerblicher und industrieller Betriebe, brennbare Baustellenabfälle
Sperrgut (ab 1.20 Meter Länge): siehe brennbares Material, (Vierkanthölzer ab 5 x 5 cm und Sperrgut, das die Abmessungen 3 x 2 x 0,6 m überschreitet, werden nicht angenommen)
Gummiabfälle: Gummiabfälle (nur gegen Voranmeldung)
Rechengut: entwässertes Rechengut aus Kläranlagen, Flusskraftwerken, entwässerte Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen (zur Trocknung und Verbrennung), getrocknete Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen
Schlacke aus Zwischenböden: Verbrennungsrückstand zwischen Boden und Decke. Abfallmasse, die bei einem Schmelzprozess oder einer Verbrennung (von Steinkohle) zurückbleibt (ohne gefährliche Stoffe, ohne Asbest)
Strassenwischgut: Kies, Splitt, Sand (Papier, Kunststoff, Grüngut nur ein kleiner Anteil)
Holzasche und Staub: Holzasche und Staub vermischt oder einzeln aus Verbrennungen
Astmaterial sauber: Äste ohne Laub (Anlieferung nur Dezember - März möglich)
organisches Material (bis 20 cm Durchmesser): Rasen, Laub, Äste, Unkraut, Rüstabfälle
Stammholz rein, ohne Äste und Laub (ab 15 cm Durchmesser): Baumstämme
Wurzelstöcke: lediglich Wurzelstöcke
Altholz: Holzplatten, Holzbalken, Paletten (ohne Eisenbahnschwellen, Telefonmasten, Grüngut sowie Äste) NEU: ab 3 Meter Länge wird von der Deponie ein Zuschlag verrechnet
Bausperrgut: Bauschutt vermischt mit Holz, Metall, Kunststoff, Kehricht, jedoch ohne Sonderabfälle
Bauschutt inert: Betonabbruch, Backstein, Kalksandstein, Ziegel, Belag (unter 5'000 PAK), Eternit, Gips, Flachglas, Splitt (nicht von Wischgut), Steine, unverschmutzter Aushub, Ton, Keramik