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MULDEN

DIE MULDE DARF BIS ZU EINEM MONAT BEI IHNEN AUF DEM PLATZ STEHEN

Allgemeinde Bedingungen:

 

Das Bereitstellen von genügend Abstellflächen für die Mulden ist Sache des Auftraggebers. Er hat nötigenfalls bei den Polizeibehörden eine Bewilligung einzuholen. Das Beleuchten und Abschranken sowie das Aufstellen von notwendigen Signalisationen ist Sache des Auftraggebers.

 

Werden Mulden oder Container durch den Auftraggeber oder Dritte verschoben, muss die Zufahrt zur Abholung gewährleistet sein und die Mulde darf dabei nicht beschädigt werden. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die an Mulden und Beschriftungen infolge unsachgemässer Behandlung entstehen.

 

In den Mulden oder deren Nähe darf kein Material verbrannt werden. Für entstandene Schäden (Anstrich) haftet der Auftraggeber.

 

Die Mulden dürfen nicht überladen werden. Jedes Herunterfallen von Material soll ausgeschlossen werden.

 

Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration des Muldeninhaltes (siehe Register Deklaration Muldeninhalte) verantwortlich. Wenn der Muldeninhalt nicht den Angaben entspricht, haftet der Auftraggeber für entstandene Mehrkosten (nach Aufwand).

Muldengrössen

MULDENGRÖSSEN

INKLUSIVE AUSSENMASSE

1 m3 Mulde

(2.1 x 1.49 x 0.57 Meter)

1 m3 Mulde.jpg
2 m3 Mulde

(2.6 x 1.49 x 0.93 Meter)

2 m3 Mulde.jpg
3 m3 Deckelmulde

(2.11 x 1.55 x 1.22 Meter)

3 m3 Deckelmulde.jpg
4 m3 Mulde

(3.51 x 1.73 x 0.91 Meter)

4 m3 Mulde.jpg
4 m3 Karettenmulde

(3.60 x 1.75 x 0.95 Meter)

IMG_20201112_134950.jpg
4 m3 Flachbettmulde

(4.12 x 2.02 x 0.7 Meter)

4 m3 Flachbettmulde.jpg
5 m3 Mulde

(3.57 x 1.76 x 1.26 Meter)

5 m3 Mulde.jpg
6 m3 Mulde

(3.5 x 1.69 x 1.6 Meter)

6 m3 Mulde.jpg
6 m3 Deckelmulde

(3.5 x 1.69 x 1.55 Meter)

6 m3 Deckelmulde.jpg
7 m3 Mulde

(4.5 x 2.06 x 1.04 Meter)

7 m3 Mulde.jpg
7 m3 Flachbettmulde

(4.3 x 1.83 x 0.75 Meter)

7 m3 Flachbettmulde.jpg
10 m3 Mulde

(4.5 x 2.03 x 1.55 Meter)

10 m3 Mulde.jpg
10 m3 Deckelmulde

(4.25 x 2.00 x 1.67 Meter)

10 m3 Deckelmulde.jpg
10 m3 Flachbettmulde

(5.95 x 1.85 x 0.93 Meter)

10 m3 Flachbettmulde.jpg
10 m3 Abrollmulde

(5.74 x 2.32 x 0.7 Meter)

10 m3 Abrollmulde.jpg
23 m3 Container

(5.9 x 2.02 x 2.3 Meter)

23 m3 Container.jpg
40 m3 Abrollcontainer

(7.3 x 2.3 x 2.2 Meter)

40 m3 Abrollcontainer.jpg
Palettmulde mit Flügeltor

für 2-Achs-Welaki

Palettmulde_mit_Flügeltor_für_2-Achs-Wel
Schwerlastpalette

Masse folgen

Schwerlastpalette.jpg
Presscontainer

Masse folgen

Presscontainer1.jpg

MÖGLICHE

MULDENINHALTE

reiner Aushub: Schutt (Natursteine darin sind erlaubt, jedoch keine Backsteine)

 

Dachziegel: reine Ziegel

 

Betonabbruch: alle Betonarten armiert/unarmiert, Kies, Natursteine, Sand (nicht rot)

 

Mischabbruch gemischt oder sortenrein: Beton, Ziegel, Backstein, Kalksandstein, Ton, Keramik, Natursteine, Kies, Gips (höchstens 1 %)

 

reiner Aufbruch-/Fräsasphalt: lediglich Belag

 

unreiner Aufbruch-/Fräsasphalt: Belag vermischt mit Kies

 

brennbares Material: (bis 1.20 Meter Länge): tägliche Abfälle aus privaten Haushalten, entsprechende Abfälle aus Wohn-, Aufenthalts- oder Büroräumen gewerblicher und industrieller Betriebe, brennbare Baustellenabfälle

 

Sperrgut (ab 1.20 Meter Länge): siehe brennbares Material, (Vierkanthölzer ab 5 x 5 cm und Sperrgut, das die Abmessungen 3 x 2 x 0,6 m überschreitet, werden nicht angenommen)

 

Gummiabfälle: Gummiabfälle (nur gegen Voranmeldung)

 

Rechengut: entwässertes Rechengut aus Kläranlagen, Flusskraftwerken, entwässerte Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen (zur Trocknung und Verbrennung), getrocknete Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen

 

Schlacke aus Zwischenböden: Verbrennungsrückstand zwischen Boden und Decke. Abfallmasse, die bei einem Schmelzprozess oder einer Verbrennung (von Steinkohle) zurückbleibt (ohne gefährliche Stoffe, ohne Asbest)

 

Strassenwischgut: Kies, Splitt, Sand (Papier, Kunststoff, Grüngut nur ein kleiner Anteil)

 

Holzasche und Staub: Holzasche und Staub vermischt oder einzeln aus Verbrennungen

 

Astmaterial sauber: Äste ohne Laub (Anlieferung nur Dezember - März möglich)

 

organisches Material (bis 20 cm Durchmesser): Rasen, Laub, Äste, Unkraut, Rüstabfälle

 

Stammholz rein, ohne Äste und Laub (ab 15 cm Durchmesser): Baumstämme

 

Wurzelstöcke: lediglich Wurzelstöcke

 

Altholz: Holzplatten, Holzbalken, Paletten (ohne Eisenbahnschwellen, Telefonmasten, Grüngut sowie Äste) NEU: ab 3 Meter Länge wird von der Deponie ein Zuschlag verrechnet

 

Bausperrgut: Bauschutt vermischt mit Holz, Metall, Kunststoff, Kehricht, jedoch ohne Sonderabfälle

 

Bauschutt inert: Betonabbruch, Backstein, Kalksandstein, Ziegel, Belag (unter 5'000 PAK), Eternit, Gips, Flachglas, Splitt (nicht von Wischgut), Steine, unverschmutzter Aushub, Ton, Keramik

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